AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma SYCO MeData GmbH

Stand 01.01.2008


1. Allgemeines
  Die Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber/Käufer und Auftragnehmer/Verkäufer bildet das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SYCO MeData GmbH". 
1.1.
  
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von uns bestätigt wird oder die Lieferung bereits ausgeführt wurde. 
1.2. Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarung. 
1.3.
 Mit der Unterschriftsleistung auf dem Auftrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers/Verkäufers als vereinbart. 
1.4.
 Der Auftraggeber/Käufer ist ab Vorliegen der schriftlichen Bestellung bei uns 2 Wochen an seine Bestellung gebunden, es sei denn, wir erheben gegen die Bestellung innerhalb dieser Zeit Widerspruch. 
1.5. Bei Stornierung des Auftrags werden Stornierungsgebühren in Höhe von 3% des Auftragswertes, mindestens jedoch 15,00 EUR erhoben. 
1.6.
 Mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber/Käufer oder seinen Beauftragten, konkret mit dessen Unterschriftsleistung auf dem Lieferdokument, hat der Auftragnehmer/Verkäufer den Auftrag erfüllt. Gleichzeitig erlischt die Haftung des Auftragnehmer/Verkäufers. Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt. 
1.7.
 Der Auftragnehmer/Verkäufer ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung, Vorbehaltsware zurückzufordern, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber/Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. 
1.8.
 Die Ware ist bei Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit Lieferschein/Rechnung zu überprüfen. Reklamationen, die später als 3 Arbeitstage nach Anlieferung bei uns eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. 
   
2. Lieferung von Software
2.1.
 Handelt es sich bei der gelieferten Ware um Software, erkennt der Auftraggeber/Käufer die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers durch Öffnen der versiegelten Softwarepackung an.
2.2. Weder von der Software noch von der Dokumentation dürfen Kopien über die vom Hersteller erlaubten Sicherheitskopien hinaus angefertigt werden. Eine Rücknahme geöffneter oder benutzter Ware ist nicht möglich.  
2.3.
 Auftraggeber/Käufer und Verkäufer sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software-Fehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen. SYCO MeData GmbH ist nicht für den korrekten Einsatz der Software durch den Kunden, für die Datensicherung und dafür, dass die bestellte Software auf dem vorgesehenen Computersystem lauffähig ist, verantwortlich.
 
  
3. Preise 
3.1.
 Vereinbarte Preise sind Nettopreise und verstehen sich in EUR. Die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer ebenso wie Verpackungs- und Versandkosten werden zuzüglich berechnet.
3.2.
 Die Ware kann per Post, Paketdienst unserer Wahl, Spedition bzw. direkte Anlieferung durch uns erfolgen. Die Gefahren des Transports trägt der Auftraggeber/Käufer. 
3.3.
 Für Artikel mit einer Mindestabnahmemenge berechnen wir einen Mindermengenzuschlag, wenn der Auftraggeber/Käufer auf der Lieferung einer geringeren Stückzahl als der Mindestabnahme besteht, obwohl er auf die Mindestabnahmemenge hingewiesen wurde. 
   
4. Mängelhaftung 
  Wir gewähren 24 Monate Garantie auf alle neuwertigen Produkte und 6 Monate auf Gebrauchtsysteme.  
4.1.
 Wir gewähren keine Garantie auf Verschleißteile. Ein Garantieanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn Fabrikationsfehler vorliegen. 
4.2.
 Bei berechtigten Beanstandungen hat der Auftraggeber/Käufer nach unserer Wahl das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach dreimaliger Nachbesserung des gleichen Mangels kann der Auftraggeber/Käufer die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufs verlangen. 
4.3.
 Zur Geltendmachung der unter 4.2. genannten Ansprüche ist der Auftraggeber/Käufer verpflichtet, den Garantienachweis (Rechnung und Lieferschein) und eine genaue Fehlerbeschreibung vorzulegen. 
4.4.
 Der Garantieanspruch erlischt bei nicht fachgerechtem Eingriff sowie fehlender oder unzureichender Wartung. 
4.5.
 Die Rücksendung defekter/fehlerhafter Ware erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggeber/Käufers und muss in sachgerechter Verpackung erfolgen. 
4.6.
 Rücksendungen, bei denen kein technischer Defekt/Fehler festgestellt werden kann, werden als kostenpflichtige Überprüfung betrachtet und dem Auftraggeber/Käufer mit einer Bearbeitungspauschale von 150,00 EUR zzgl. Versandkosten und MwSt. in Rechnung gestellt. 
4.7.
 Bei Reparaturen an PC-Systemen können wir keine Haftung für eventuelle Datenverluste übernehmen. Die Sicherung von Anwenderdaten obliegt stets dem Auftraggeber/Käufer.  
   
5. Zahlung 
5.1.
 Die Lieferungen erfolgen gegen Rechnung. Bei Erstbestellung kann eine Bezahlung auch gegen Vorauskasse gefordert werden. Zwischen Auftraggeber/Käufer und Auftragnehmer/Verkäufer kann die Bezahlung mittels Einzugsermächtigung vereinbart werden. 
5.2.
 Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, innerhalb des angegebenen Zahlungsziels zu erfolgen. Bei Überschreiten des Zahlungsziels befindet sich der Auftraggeber/Käufer ohne Mahnung in Zahlungsverzug. 
5.3.
 Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fällig. 
   
6. Eigentumsvorbehalt 
  Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller uns zustehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenkosten, wie beispielsweise Verpackungs- und Versandkosten, vor. 
   
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand 
  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.  
   
8. Teilnichtigkeit 
  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.